Allgemeine Geschäftsbedingungen Shuttleservice Berndt Stand April 2016
§1 Vertragsabschluss
Durch ordnungsgemäße Buchung und Bestätigung der Kundenangaben durch Shuttleservice Berndt kommt der Beförderungsvertrag zustande. Shuttleservice Berndt ist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Unrichtigkeiten, Fehler und Unstimmigkeiten zu überprüfen und Shuttleservice Berndt umgehend darauf hinzuweisen.
Shuttleservice Berndt ist berechtigt, Fahrten von Subunternehmern durchführen zu lassen.
§2 Vertragsinhalt
Der Vertragsinhalt ergibt sich aus den von Shuttleservice Berndt bestätigten Angaben des Kunden.
Die angegebenen Flugdaten bei einer Buchung gelten als verbindlich.
Die Preise gelten für eine Abholadresse. Jede weitere Abholadresse wird mit einem Aufpreis berechnet.
Bei Buchung von Sammeltransfer können frühere Abholzeiten bzw. Wartezeiten bei Ankunft von max. 30 Minuten nicht ausgeschlossen werden.
Abweichungen der regulären Ankunftszeiten können zu längeren Wartezeiten führen.
Bei Änderung der Flugdaten (z.Bsp.: Umbuchung oder Stornierung) sind die Daten Shuttleservice Berndt unverzüglich mitzuteilen. Bei Nichtmitteilung erlischt die Beförderungspflicht und der Kunde kann gegenüber Shuttleservice Berndt keine Ansprüche geltend machen.
Ausnahmesituationen wie Streik, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von Shuttleservice Berndt gar nicht oder nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. Insofern übernimmt Shuttleservice Berndt auch keinerlei Haftung.
Die Abholzeiten werden im Sammeltransfer ausschließlich durch Shuttleservice Berndt festgelegt. Sie ergeben sich aus der Fahrtzeit sowie einem Zeitpuffer für etwaige Staus oder Behinderungen und den Angaben der Richtlinien der Fluggesellschaften.
Zwei Gepäckstücke pro Person sind für die Beförderung einkalkuliert. Sperr- und Übergepäck (z.Bsp.: Kinderwägen, Buggy, Surfbretter etc.) muss bei Buchung Shuttleservice Berndt angezeigt werden, damit in diesen Fällen passende Fahrzeuge eingesetzt werden können.
Bei Nichtanzeigen von Sperr- und Übergepäck ist die Mitnahme des Gepäcks nicht oder nur bedingt gewährleistet.
§3 Preise & Stornierungen
Die bei Buchung von Shuttleservice Berndt bestätigten Fahrpreise sind bindend.
Der Fahrpreis ist wie in der bestätigten Buchung nach den Zahlungsvorgaben von Shuttleservice Berndt zu entrichten.
Eine Stornierung des gebuchten Transfers bis 4 Stunden vor Reise-/ Fahrtantritt ist kostenlos möglich. Bei einer Stornierung von weniger als 4 Stunden vor Reise-/Fahrtantritt werden grundsätzlich 50% des Fahrpreises des gebuchten Transfers berechnet.
Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 48 Stunden vor Reiseantritt werden grundsätzlich 100% des Fahrpreises des gebuchten Transfers abgerechnet, wenn diese innerhalb des Zeitraums wieder storniert werden.
Bei Kreditkartenzahlung fällt eine Gebühr in Höhe von 4% auf den Bruttopreis an.
§4 Gewährleistung
Shuttleservice Berndt haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung. Im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung haftet Shuttleservice Berndt im Schadensfall anhand der gesetzlichen Vorschriften.
Bei Nichteintreten der Haftpflichtversicherung haftet Shuttleservice Berndt maximal in Höhe des Dreifachen Fahrpreises.
Shuttleservice Berndt haftet im Übrigen nur für grobes, fahrlässiges Verschulden, wenn eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird.
Legt der Kunde selbst die Ankunftszeit am Flughafen fest, die knapp vor der Abflugzeit liegt (weniger als 120 Minuten bzw. geringer als die Vorgaben der Fluggesellschaften) trägt allein der Kunde die volle Verantwortung des Erreichens des Fluges.
Sollte sich der Rückflug entscheidend verändert, ist der Kunde verpflichtet, Shuttleservice Berndt unverzüglich zu informieren.
Bei Umbuchung auf einen Flug mit anderer Flugnummer ist es zwingend erforderlich, dass der Kunde Shuttleservice Berndt informiert. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Abholung. Aus Datenschutzgründen erhält Shuttleservice Berndt von der Fluggesellschaft keine Mitteilung über Flugänderungen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Behebung auftretender Störungen mitzuwirken. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich während bzw. unmittelbar nach der Fahrt bei Shuttleservice Berndt anzuzeigen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise. Eine spätere Anzeige ist wirkungslos.
§5 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An diese Stelle treten gesetzliche Vorschriften.